Die beiden neuen Brücken über Leine und Leineflutmulde entstehen mitten in einem sensiblen Auen- und Gewässerraum. Seerosenbestände, Biberreviere, Hochwasser und weitere Anforderungen des Natur- und Artenschutzes sind dort keine Randnotizen in der Planung. Sie entscheiden mit darüber, wo gebaut werden kann und welches Bauverfahren dafür geeignet ist.
Das galt auch für die temporäre Baustraße. Drei von fünf Pfeilern der Leineflutmuldenbrücke liegen direkt im Ricklinger Kiesteich. Um die Gründungsstellen überhaupt mit schwerem Gerät erreichen zu können, braucht es eine aufgeständerte Baustraße im Wasser. Von ihr aus werden unter anderem Bohrpfähle hergestellt und Baugruben eingerichtet.
Wo diese temporäre Konstruktion liegen kann, ist allerdings nicht allein eine Frage möglichst kurzer Wege. Im Projekt mussten Trassen unter anderem an vorhandene Biberbereiche angepasst werden. Genau hier wird aus Naturschutz unmittelbar Ingenieurplanung: Denn ändert sich die Lage einer Baustraße, verändern sich Zugänglichkeit, Logistik und gegebenenfalls auch die Randbedingungen für Baugruben und Geräte.
„Nee, der Witz war tatsächlich, dass dort eine Biberschneise war und wir dann halt die aufgeständerte Baustraße in dem Bereich geplant hatten. Dann hieß es: Ja, da ist aber der Biberpfad, ihr könnt nicht an der Uferseite, ihr müsst auf die andere Uferseite.“
Nele Freybe, Projektleiterin Südschnellweg, GRBV
Artenschutz bedeutet nicht automatisch, dass an einer Stelle überhaupt nicht gebaut werden darf. Er verpflichtet aber dazu, Auswirkungen früh zu erkennen, vermeidbare Beeinträchtigungen tatsächlich zu vermeiden und für unvermeidbare Eingriffe rechtlich und fachlich geeignete Lösungen zu entwickeln.
Planung bedeutet hier nicht, Naturbedingungen wegzuplanen. Planung bedeutet, unter diesen Bedingungen eine baubare Lösung zu finden.
Weniger eingreifen ist selbst eine Planungsleistung
Beim Südschnellweg geht dieser Gedanke noch einen Schritt weiter. Bei der Vergabe der Leine- und Leineflutmuldenbrücke wurden ökologische Kriterien Bestandteil der Angebotswertung. Berücksichtigt wurden beispielsweise die temporäre Flächeninanspruchnahme sowie der Einsatz effizienter und emissionsarmer Baumaschinen und Fahrzeuge.
Das erfolgreiche Angebot reduzierte den vorgesehenen Eingriffsbereich gegenüber der ursprünglichen Planung um rund 5.000 Quadratmeter. Die zugesagten Umweltwirkungen werden seit 2024 gemeinsam mit der TU Braunschweig und weiteren Beteiligten wissenschaftlich begleitet.
Das ist ein interessanter Perspektivwechsel: Eingriffsminimierung wird nicht erst nach Abschluss der technischen Planung geprüft. Sie wird selbst zu einer technischen und vertraglich relevanten Planungsaufgabe.
© Bild- und Videomaterial teilweise | Philip Zintarra









